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Informationen bezüglich SARS-Co V-2

11 März, 2020

Vorankündigung möglicher Bauzeitenstörung aufgrund der am 11.03.2020 von der WHO zur Pandemie erklärten Ausbreitung des Coronavirus SARS-Co V-2 besteht die Möglichkeit von gestörten Bauabläufen. Es ist im Moment nicht absehbar, wie sich Mitarbeiterausfälle, Lieferkettenprobleme oder nicht vorhersehbare Ereignisse auf den Baufortschritt auswirken. Aufgrund der Pandemie und ihrer Auswirkungen ( Quarantäne, Schließung von Grenzen etc. ) ist es möglich, dass alle oder einzelne Vertragsleistungen zumindest vorübergehend unmöglich werden. Für den Fall eines Arbeitsverbotes wegen höherer Gewalt werden wir nach VOB § 6,2 ff Unterbrechung anmelden. Grundsätzlich entfällt in diesem Fall die Leistung des Schuldners. Wir bitten um Einhaltung der zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus zur Zeit geltenden Sicherheitsbestimmungen ! 

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